Reisekosten eines Miterben
09.01.2008
Die Kosten einer üblichen kirchlichen und bürger-lichen Feier gehören zu den Bestattungskosten, weitere Reise- oder Verpflegungskosten jedoch nicht. Ein Miterbe kann daher durch die Geltend-machung dieser Kosten den Nachlass und damit den Ausgleichsanspruch des oder der Miterben nicht mindern.
Urteil des AG Hamburg vom 09.01.2008
7c C 13/07
ErbR 2008, 202
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