Medizinrecht München

Arzthaftungsrecht, Behandlungsfehler, Schadensersatz

Das Medizinrecht umfasst ein breites Spektrum an Aufgaben und Teilgebieten. So tritt unsere Fachanwältin für Medizinrecht in München beispielsweise sowohl als außergerichtliche als auch als gerichtliche Vertreterin von Ärzten und Krankenanstalten in Haftungsfällen auf und sorgt für eine Aufklärung der vorliegenden Problemsituation. Diese Tätigkeit fällt unter den Bereich des sogenannten Arzthaftungsrechts. Dieses Teilgebiet des Medizinrechts umfasst vor allem das Verhältnis zwischen Arzt und Patient und eine mögliche Haftung des behandelnden Arztes gegenüber seinen Patienten. Dieses Verhältnis kann unter Umständen im Laufe der Behandlung gestört werden. Häufig führen diese Störungen zu gegenseitigen Anschuldigungen und gerichtlichen Auseinandersetzungen. Unser Kanzleiteam in München vertritt und berät Sie bei einer möglichen Prozessführung bzw. führt die jeweiligen Verhandlungen. Darüber hinaus helfen wir Ärzten bei der Abweisung von Schmerzensgeldansprüchen oder auch Schadensersatzforderungen.

Neben diesen Leistungen stehen unsere Rechtsanwälte im Medizinrecht in München unseren Mandanten aber auch zur Vertragsgestaltung aller Art im ärztlichen Bereich beratend zur Seite und helfen beim Aufsetzen der einzelnen Verträge. Auch das Abrechnungswesen, die Betreibung von Privatliquidationen und die Prüfung von Witschaftlichkeits- und Plausibilitätsaspekten zählen zu den Aufgabenbereichen unserer Kanzlei. Wenden Sie sich bei anfallenden Fragen direkt an uns! Unsere Rechtsanwälte im Medizinrecht in München beantworten Ihre Fragen und beraten Sie gern!

 
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